Regionale Aufarbeitungskommission für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Kirche und Diakonie in Niedersachsen und Bremen suchen Mitarbeitende
Die Einrichtung von bundesweit neun Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAK) war ein Ergebnis der gemeinsamen Erklärung, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Diakonie Deutschland und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) im Dezember unterzeichnet haben. Sie sollen Fälle sexualisierter Gewalt unter Partizipation von Betroffenen aufarbeiten. Eine der Aufarbeitungskommissionen wird für die evangelischen Kirchen und die Diakonie in Niedersachsen und Bremen zuständig sein.
Die Kommission für Niedersachsen und Bremen soll aus neun Personen bestehen.
- Drei Kommissionsmitglieder sollen aus dem Kreis von sexualisierter Gewalt betroffener Personen im Kontext der evangelischen Kirche kommen. Ihre Benennung erfolgt durch die im Herbst zu bildende Betroffenenvertretung.
- Drei Mitglieder sollen Fachleute aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz oder öffentlicher Verwaltung sein. Die Landeskirchen haben die Bundesländer Niedersachsen und Bremen um die Benennung gebeten.
- Die Landeskirchen und die Landesverbände der Diakonie benennen ebenfalls drei Kommissionsmitglieder.
Alle Kommissionsmitglieder sollen über persönliche und/oder fachliche Erfahrungen mit Prozessen der unabhängigen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen verfügen.
Weniger als 50 Prozent der Mitglieder dürfen Beschäftigte der Evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören. Beim zeitlichen Aufwand ist von ein bis zwei Sitzungen pro Monat mit entsprechender Vor- und Nachbereitung auszugehen. Die Kommissionsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung sowie Fahrtkosten. Aus den von den Landesregierungen benannten Mitgliedern aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz oder öffentlicher Verwaltung wählt die Kommission ihren Vorsitz.
Für die Auswahl der drei Kommissionsmitglieder aus Landeskirchen und Diakonie gibt es einen offenen Prozess:
Bis zum 31. August 2024 bitten die Landeskirchen und Diakonie Interessierte für eine Mitarbeit, sich zu melden. Die Geschäftsführerin der URAK, Ute Dorczok, steht für Fragen im Vorfeld zur Verfügung und nimmt die Bewerbungen entgegen. Sie können formlos erfolgen mit Nennung der Kontaktdaten, weiteren Unterlagen, aus denen die Motivation und die Qualifikationen für eine Mitarbeit in der Kommission hervorgehen sowie einem Hinweis, ob ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Gremienmitgliedschaft in der evangelischen Kirche oder Diakonie gegeben ist.
Der Rat der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen benennt mit der Leitung der Bremischen evangelischen Kirche nach Sichtung aller Bewerbungen durch die Geschäftsführerin die Vertreterinnen und Vertreter von Landeskirchen und Diakonie. Die ehrenamtliche Mitarbeit umfasst einen Turnus von vier Jahren, auf Wunsch kann diese Zeit auf zwei Jahre reduziert werden.
Aufgaben der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAK):
Die Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen sollen eine unabhängige, detaillierte und regionalbezogene institutionelle Aufarbeitung ermöglichen und dadurch das bestehende System der Aufarbeitung ergänzen. Zu den Aufgaben der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen gehören die quantitative Erhebung von Fällen sexualisierter Gewalt, um deren Ausmaß in den beteiligten Landeskirchen und den Gliederungen der diakonischen Landesverbände zu erkennen. Die Kommissionen sollen Strukturen identifizieren, die sexualisierte Gewalt ermöglichen, begünstigen, deren Aufdeckung erschweren oder dies in der Vergangenheit getan haben. Sie untersuchen und evaluieren den administrativen und verfahrensrechtlichen Umgang mit betroffenen Personen und weiteren Beteiligten in den beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden und ermöglicht die individuelle Aufarbeitung betroffener Personen.
Die Kommissionen unterstützen, evaluieren und beraten die beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbände im Hinblick auf die institutionelle Aufarbeitungspraxis und die unabhängige Aufarbeitung konkreter Fälle sowie deren quantitative und qualitative Analyse.