Im Interview: Andreas van Veldhuizen, stellvertretender Leiter des Kirchenamts in Sulingen
KIRCHENKREIS (miu). Am 10. März werden deutschlandweit in allen evangelischen Kirchengemeinden die neuen Kirchenvorstände gewählt. Was wird bei dieser Kirchenvorstandswahl anders sein? Wie läuft’s in den Gemeinden bei uns im Gebiet aktuell mit den Vorbereitungen? Haben sich überall genügend Kandidat*innen aufstellen lassen? Und was würde eigentlich passieren, wenn eine Gemeinde nicht genügend Ehrenamtliche findet, die sich zur Wahl stellen? Das alles weiß Andreas van Veldhuizen. Der 49-Jährige ist stellvertretender Leiter des Kirchenamts in Sulingen. Seit 25 Jahren arbeitet er bereits im Kirchenamt. In seiner Freizeit ist er Lektor und Vorsitzender eines Kirchenvorstands in Wietzen.
Lieber Andreas van Veldhuizen, am 10. März 2024 ist Kirchenvorstandswahl. Welche Rolle spielen Sie bei diesem Thema in unserem Kirchenkreis?
„Als Kirchenamt begleiten wir die alten und neuen Kirchenvorstände in allen Fragen rund um die KV-Wahl und das anschließende Berufungsverfahren. Neben dem Landeskirchenamt beraten wir die Kirchenvorstände in rechtlichen Dingen, weisen auf Termine hin, die einzuhalten sind, und auf erforderliche Entscheidungen. Wir unterstützen sie im gesamten Verfahren.“
Wie erleben Sie die Stimmung in unserem Kirchenkreis mit Blick auf die Wahl? Was bekommen Sie aus den Gemeinden dazu momentan so mit? Was sind Ihre Beobachtungen und Einschätzungen?
„Natürlich hätten sich alle Kirchengemeinden gefreut, noch mehr Menschen zu finden, die zur Mitarbeit bereit sind. Zunächst einmal ist es aber sehr erfreulich, dass trotz anfänglicher Zweifel in allen Gemeinden neue Kirchenvorstände gebildet werden und Wahlen stattfinden können.
Wie viele der bisherigen Kirchenvorsteher*innen auch für die neue Legislaturperiode zur Verfügung stehen, ist dabei aber schon sehr unterschiedlich. Es wird Kirchenvorstände geben, in denen es einen sehr starken Wechsel geben wird, aber auch etliche, in denen es voraussichtlich kaum zu Veränderungen kommt.
Insgesamt kandidieren im Kirchenkreis Grafschaft Diepholz 141 Personen und im Kirchenkreis Syke-Hoya 156. Etwa 60 Prozent der Kandidat*innen gehören bereits einem Kirchenvorstand an, 40 konnten neu gewonnen werden.
21 Kandidierende sind jünger als 27 Jahre, sechs sogar unter 18 Jahre alt.
Die Altersspanne in unseren Kirchenvorständen ist schon erstaunlich. In einer Gemeinde liegt sie zwischen 17 und 87 Jahren.
Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf diese Wahl. In einigen Kirchengemeinden mag der ein oder andere vielleicht denken, dass es keine echte Wahlmöglichkeit gibt, weil insgesamt nur genauso viele Kandidat*innen aufgestellt sind wie am Ende im KV arbeiten können. Trotzdem möchten wir dafür werben, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, damit die Kirchenvorstände ihre Arbeit mit dem Rückenwind der Unterstützung beginnen können.“
Was wäre eigentlich passiert, wenn sich in einer Gemeinde gar niemand zur Wahl gestellt hätte? Ist sowas schon mal vorgekommen?
„Nein, so weit ist es in unseren Kirchenkreisen zum Glück noch nicht gekommen.
Die Mindestzahl der zu wählenden Kirchenvorsteher*innen beträgt drei. Würden weniger als drei Wahlvorschläge vorliegen, könnte keine Wahl zustande kommen. Dann würde der bisherige Kirchenvorstand zunächst im Amt bleiben, soweit er noch aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Sollte er diese Zahl unterschreiten, gäbe es faktisch keinen Kirchenvorstand mehr. In diesem Falle müsste der Kirchenkreisvorstand die Aufgaben und Befugnisse des Kirchenvorstands kommissarisch wahrnehmen oder hierfür Bevollmächtigte bestimmen.“