Ralf Vullriede, langjähriger Vorsitzender der Mitarbeitendenvertretung, geht in den Ruhestand
„Der Friedhof ist voller Menschen, die unersetzbar sind“, sagt Ralf Vullriede und lacht. „Das ist einer meiner Lieblingssprüche. Und er gilt natürlich auch für mich.“ Schwer vorstellbar, denn für die meisten Mitarbeitenden im Kirchenkreis Grafschaft Diepholz ist Vullriede seit Jahrzehnten „Mister MAV“ – der Ansprechpartner bei arbeitsrechtlichen Unklarheiten und Problemen. Seit 29 Jahren gehört der 64-Jährige zur Mitarbeitendenvertretung (MAV), seit 2000 ist er deren Vorsitzender. Doch nun ist es Zeit, den Staffelstab zu übergeben – Ralf Vullriede verabschiedet sich in den Ruhestand.
Ermüdungserscheinungen oder Verdrossenheit sind ihm nicht anzumerken. Der Diepholzer schaut gerne auf seine lange Laufbahn. Wie er zur Kirche gekommen ist? „Mit dem Rad, bei schlechtem Wetter auch mit dem Auto.“ Nein, Quatsch: „Zur Kirche als Arbeitgeberin bin ich 1987 gekommen. Ich war damals Leiter des Jugendfreizeitzentrums bei der Stadt Diepholz und auf der Suche nach einer neuen Herausforderung. Für das Jugendamt habe ich Gutachten über jugendgefährdende Schriften erstellt. Eines Tages machte mich die Jugendpflegerin des Landkreises darauf aufmerksam, dass das damalige Kinderheim in der Jahnstraße eine neue Leitung suchte. Ich bewarb mich und wurde genommen.“
In die MAV wurde er 1994 gewählt als Vertreter der Mitarbeitenden im Kirchenvorstand der St. Nicolai-Kirchengemeinde. „Rückblickend ist die Zeit nur so verflogen. Die Arbeit endete ja nie nach einer Wahlperiode. Es ging immer weiter: Alte Projekte wurden fortgesetzt, neue in Angriff genommen, Menschen kamen hinzu, andere gingen – wie im normalen Leben“, blickt Ralf Vullriede zurück.
Ins Mitarbeitervertretungsgesetz arbeitete er sich schnell ein – „darin sind die Aufgaben der MAV ja deutlich beschrieben. Eine der Haupttätigkeiten sind die Angelegenheiten, in denen die MAV mitbestimmungspflichtig ist. Daneben gilt es, die Mitarbeitenden zu informieren und zu unterstützen in ihren beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belangen. Die MAV soll auch dafür eintreten, den Auftrag der Kirche zu stärken, sozial miteinander umzugehen und gut zusammenzuarbeiten.“
In den meisten Anliegen der Kolleg*innen ging es um Arbeitsrecht – „Kündigungsfristen, Entgeltentwicklung, Arbeitszeitverkürzung oder -erweiterung. Spezielle Geschichten, die nur in unserem Kirchenkreis vorkamen, sah ich wenig. Hin und wieder haben wir durch Initiativanträge Dinge angeschoben und im Rahmen von Dienstvereinbarungen in unserem Kirchenkreis individuelle Vereinbarungen abgeschlossen. Aber meist ging es um Veränderungen, die von außen bestimmt wurden – wenn etwa neue rechtliche Rahmenbedingungen eingetreten sind oder in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) Beschlüsse gefasst wurden, die dann vor Ort umgesetzt werden mussten. Und natürlich auch mal um sehr individuelle Probleme, zum Beispiel Spannungen mit der Leitung oder mit Kolleg*innen.“