Mitarbeitendenversammlung im Kirchenkreis Diepholz beschäftigt sich mit Unterstützungsmöglichkeiten für Kolleg*innen, die Angehörige pflegen
DIEPHOLZ (sfr/miu). Was passiert, wenn meine Eltern, mein Partner oder mein Kind plötzlich pflegebedürftig werden? Wie kann ich so eine Herausforderung neben meiner Arbeit und meinem eigenen Leben rein organisatorisch überhaupt stemmen? Welche Unterstützung steht mir zu? Und wie sieht die rechtliche Situation aus, wenn ich mehr Zeit für die Pflege benötige? Fragen, die sich viele der knapp 700 festangestellt Mitarbeitenden im Kirchenkreis Grafschaft Diepholz während ihres Lebens wahrscheinlich schon einmal gestellt haben oder noch stellen werden. Darum hat die Mitarbeitendenvertretung (MAV) des Kirchenkreises das Thema auf die Tagesordnung ihrer letzten Mitarbeitendenversammlung gesetzt.
MAV-Vorsitzender Ralf Vullriede begrüßt 170 Kolleg*innen im Gemeindehaus St. Michaelis in Diepholz. Nach einer Andacht von Diakon Jörg Brand (Barnstorf) und einem Grußwort von Michael Steinmeyer (Pastor in Wagenfeld und stellvertretender Superintendent im Kirchenkreis Grafschaft Diepholz) geht’s gleich mit dem Hauptthema los.
Heinrich Harms, Pflegeberater bei der AOK, ist als Referent eingeladen. In seinem Vortrag „Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ informiert er darüber, welche finanziellen und rechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten es für die Pflege von nahen Angehörigen gibt. „In einem Akutfall kann man jährlich bis zu zehn Tage vom Arbeitgeber freigestellt werden und bekommt Lohnersatzleistungen. Dieses Recht gilt ab 01.01.2024“, erklärt Harms. „Bei einer Pflegezeit von bis zu sechs Monaten ist es möglich, ein zinsloses Darlehen zu bekommen. Dies ist verlängerbar bis maximal 24 Monate. Arbeitnehmer*innen haben außerdem einen Kündigungsschutz für die Dauer der Pflege. Die Pflegezeit kann auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Dabei gilt es aber zu beachten, dass eine Gesamtzeit von 24 Monaten nicht überschritten werden darf.“
Harms informiert über Pflegeunterstützungsgeld, Hilfen wie kostenfreie Pflegekurse und Leistungen der eigenen sozialen Absicherung. Er erklärt das Familienpflegegesetz und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf Freistellung oder Stundenreduzierung haben.