Dienstvertragsordnung
Für alle Mitarbeitenden im Kirchenkreis und den verschiedenen Einrichtungen gilt die Dienstvertragsordnung. Hier finden sich Themen wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Küdnigungsfristen, Dienstbefreiungen uvm.
Je nach Tätigkeit gelten noch die Tarife des TV-L, TVöD oder TVDN. Dies führt immer wieder zu Verwirrung wenn es um Gehaltsfragen geht.