Die Aufgaben der Mitarbeitervertretung:
- Sie wirkt bei Änderungen der Dienstverträge und bei Kündigungen mit.
- Sie fördert die Eingliederung und berufliche Entwicklung von Schwerbehinderten und älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Sie nimmt Anregungen, Anfragen und Beschwerden von Mitarbeiter/innen entgegen und verhandelt darüber mit den kirchlichen Anstellungsträgern.
- Sie kennt die Rechte und Pflichten kirchlicher Mitarbeiter/innen, berät und unterstützt sie bei Konflikten.
- Sie setzt sich für die passende Eingruppierung bei der Entlohnung ein.
- Sie setzt sich für die Sicherheit am Arbeitsplatz ein.
- Sie ist beteiligt an der landeskirchlichen Gremienarbeit (Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission), z. B. Tarifrecht.
- Sie ist Ansprechpartnerin für die Kirchenvorstände und den Kirchenkreisvorstand.
- Sie setzt sich für Gleichstellung und Gemeinschaft von Frauen und Männern am Arbeitsplatz ein.