Kirchenkreisgremien

Die Kirchenkreissynode ist sozusagen das Parlament des Kirchenkreises. Sie wird alle sechs Jahre neu gewählt und tagt in der Regel drei Mal im Jahr. Die Kirchenkreissynode hat Ausschüsse eingerichtet.

Aus der Kirchenkreissynode heraus wird der Kirchenkreisvorstand als geschäftsführendes Gremium gewählt.

Vorsitzender des Kirchenkreisvorstandes ist der Superintendent, dem auch die geistliche Leitung des Kirchenkreises obliegt.